Zusammenfassung: In dem Interview wird die Rechtsstellung von Ferialpraktikanten im Sozialversicherungsrecht erläutert. Dabei wird auch zur Abgrenzung zwischen echten und unechten Ferialpraktikanten Stellung genommen und die maßgebliche Beitragsgrundlage konkretisiert.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 1 Z 11 ASVG aF; § 8 Abs 1 Z 3 lit h ASVG; § 4 Abs 2 ASVG