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Aviso-Anmeldung im Burgenland

SozialversicherungsrechtJudikaturPV-Info 2006, 15 - 16 Heft 1 v. 1.1.2006

Zusammenfassung: In dem Beitrag werden die Rahmenbedingungen für die Aviso-Anmeldung im Zuständigkeitsbereich der GKK Burgenland beschrieben und darauf hingewiesen, dass sich die Zuständigkeit nach dem Betriebssitz richtet.

Rechtsgrundlagen: § 471a ASVG; § 471d ASVG

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