§ 23 Abs 1 AngG
Der OGH nimmt zur Bemessung des Abfertigungsanspruchs bei einem Umstieg von einem Vollarbeits- auf ein Teilzeitarbeitsmodell Stellung und spricht sich gegen eine Durchschnittsbestimmung der Abfertigung aus.
OGH 30.09.2005, 9 ObA 65/05g