§ 24 HVertrG
Die Judikatur des OGH, wonach die einvernehmliche Kürzung der Kündigungsfrist keine einvernehmliche Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bewirke, ist auch für die Prüfung des Ausgleichsanspruchs eines Handelsvertreters maßgeblich.
§ 24 HVertrG
Die Judikatur des OGH, wonach die einvernehmliche Kürzung der Kündigungsfrist keine einvernehmliche Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bewirke, ist auch für die Prüfung des Ausgleichsanspruchs eines Handelsvertreters maßgeblich.