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Verkürzung der Kündigungsfrist bewirkt keine einvernehmliche Auflösung

RechtsprechungArbeitsrecht - SozialrechtPV-Info 2006, 21 - 23 Heft 11 v. 1.11.2006

§ 24 HVertrG

Die Judikatur des OGH, wonach die einvernehmliche Kürzung der Kündigungsfrist keine einvernehmliche Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bewirke, ist auch für die Prüfung des Ausgleichsanspruchs eines Handelsvertreters maßgeblich.

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