§ 19 Abs 2, § 27 Abs 2 PSG
Die gerichtliche Abberufung eines Vorstandsmitglieds einer Privatstiftung ist sofort wirksam; ein allfälliger beigefügter Ausspruch über die sofortige Wirksamkeit der Entscheidung hat diesfalls nur verdeutlichende, nicht aber konstitutive Funktion.