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Halbherzige Freiwilligkeit

SchwerpunktMariel Müschpm 2020, 226 Heft 4 v. 15.11.2020

Überblick: Die Freiwilligkeit aller Beteiligten ist ein Grundprinzip der Mediation. Doch was macht man, wenn diese nicht bei allen Parteien gegeben ist? Wie geht man als MediatorIn bei Mediationen im Erbrechtsbereich am besten vor? Und was sollte man in diesem Bereich besonders beachten? Mit all diesen Fragen wurden mein Kollege und ich bei unserem Praxisfall konfrontiert.

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