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Feldkompetenz in der Mediationssupervision

Weiterer BeitragTanja Lutzpm 2017, 194 Heft 3 v. 1.7.2017

Überblick: Im nachfolgenden Artikel geht es um die Frage, ob Mediationssupervisorinnen und -supervisoren zwingend eine Doppelqualifikation in Mediation und Supervision mitbringen müssen. Um diese Frage zu beantworten, ist die Unterscheidung zwischen Ausbildungssupervision und berufsbegleitender Supervision von zentraler Bedeutung. Vieles spricht dafür, dass für die Ausbildungssupervision diese Doppelqualifikation nötig ist. Bei der berufsbegleitenden Supervision kann eine Doppelqualifikation gewünscht sein, ist aber keineswegs zwingend.

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