Überblick Der Umgang eines Richters oder einer Richterin mit Mediation hängt sehr von seiner respektive ihrer Erfahrung mit und Haltung gegenüber der Mediation ab. Als Richterin habe ich die Möglichkeit, die Parteien über die unterschiedlichen Konfliktlösungsformen „Urteilsspruch“ (Prozess wird mit einem Urteil beendet) und „Mediation“ (Prozess wird durch die in der Mediation getroffene Vereinbarung beendet) zu informieren. Nur eine aufgeklärte Partei kann eine wirkliche Wahl treffen und sich für oder gegen eine Mediation entscheiden. Die in der Mediation erzielten Lösungen sind vielfach umfassend und nicht nur auf den prozessualen Streitgegenstand beschränkt. Sie tragen zu einer wirklichen Befriedung der Situation bei und lösen Befriedigung aus – auf Seiten der Parteien und auf Seiten des Gerichts.