Überblick Die Umweltanwaltschaft kann in einem Mediationsverfahren nicht allparteilich agieren, wie es ein Mediator tun muss. Sie ist als Partei im Verfahren den Interessen des Umwelt- und Naturschutzes verpflichtet und tritt somit auch für die Wahrung der Lebensqualität der Bürger und Bürgerinnen ein. Unter Berücksichtigung dieses Auftrages haben die am Mediationsverfahren beteiligten Umweltanwaltschaften im Laufe des Prozesses verschiedene Rollen übernommen.