Der Bedarf an der Betreuung von Palliativpatient:innen nimmt stetig zu. 2022 wurde deshalb das Hospiz- und Palliativfondsgesetz (HosPalFG) erlassen, das durch die Gewährung von Zweckzuschüssen an die Länder den Auf- und Ausbau sowie das Funktionieren des laufenden Betriebes sicherstellen soll. Involviert sind dabei Bund, Länder und Träger der Sozialversicherung. Diese Aufteilung führt zu Schwierigkeiten, insbesondere was die Abgrenzung der jeweiligen Kompetenzbereiche betrifft. Der Beitrag widmet sich diesem Problemkreis und arbeitet auf, wer in welchen Fällen für die Hospiz- und Palliativversorgung rechtlich zuständig ist.

