Eine pflegschaftsgerichtliche Genehmigung für den Verkauf einer Liegenschaft einer nicht geschäftsfähigen Person mit Erwachsenenvertreter kann nur erteilt werden, wenn dies für den Verkäufer vorteilhaft ist. Den Käufern kommt im Verfahren über die gerichtliche Genehmigung keine Parteistellung zu (OGH 24. 9. 2025, 3 Ob 107/25v).
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

