Mit einer verbindlichen Patientenverfügung kann man eine konkrete medizinische Behandlung im Vorhinein ablehnen. Wenn dadurch eine psychische Erkrankung nicht adäquat behandelt wird, kann das zu einer erheblichen Gefahr für andere Personen (Familie, Pflegepersonal etc) führen. Ist eine solche Patientenverfügung dennoch zu befolgen?
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

