Konkret wird die Frage gestellt, ob ein Alten- und Pflegeheim bzw dessen Rechtsträger verpflichtet ist, dem zuständigen Sozialversicherungsträger zu melden, wenn bspw
ein neuer Bewohner in Pflegegeldstufe 5 eingestuft ist, nach Einschätzung der Einrichtung lediglich die Stufe 3 zustehen würde, oder