Mit 1. 1. 2025 wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen von Leistungen und Einrichtungen für (vorrangig) altersbedingte Pflege und Betreuung neu gefasst. Die vormaligen Pflegeheim- und Sozialhilfegesetze wurden in einem einheitlichen Gesetz zusammengefasst. Dieses enthält wesentliche Neuerungen, insbesondere einen Ausbau mobiler und teilstationärer Pflege sowie einen Vorrang von gemeinnützigen Heimbetreibern bei der Bewilligung von Pflegeheimen.