Gemäß § 83 Abs 1 Z 1 GuKG umfasst der Tätigkeitsbereich der Pflegeassistenz auch die Mitwirkung an und Durchführung der ihnen von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege übertragenen Pflegemaßnahmen.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.