Kostenlose Kopie der Krankengeschichte. OGH: Aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ergibt sich grundsätzlich das Recht des Patienten auf Zurverfügungstellung einer Kopie seiner Krankengeschichte, wobei die erste Kopie kostenlos zur Verfügung zu stellen ist.
6 Ob 233/23t