vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die neue Anordnungsbefugnis des diplomierten Pflegepersonals gemäß § 5 HeimAufG

HeimAufG & UbGAufsatzHR Dr. Hans Peter ZierlÖZPR 2010/53ÖZPR 2010, 48 - 50 Heft 2 v. 1.2.2010

Die Befugnis zur Anordnung (AO) von Freiheitsbeschränkungen (FB) war bisher im Wesentlichen Ärzten vorbehalten. Mit Inkrafttreten der Unterbringungs- und Heimaufenthaltsnovelle 2010 (Ub-HeimAuf-Nov 2010) am 1. 7. 2010 wird die Anordnungsbefugnis für FB auf weitere Berufsgruppen ausgedehnt. Das Gesetz enthält allerdings einige wesentliche Einschränkungen, um nicht zu sagen Tücken, die dessen Vollziehung in der Praxis erschweren. Davon ist vor allem der Aufgabenbereich des diplomierten Pflegepersonals betroffen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!