Das GuKG 1997 war für die Pflege ein "Meilenstein": Festlegung von Berufsrechten, Berufspflichten und Berufsbildern, Umschreibung der Tätigkeitsbereiche, Revision der Ausbildungsbedingungen, Regelungen über Fort- und Weiterbildungen, verpflichtende Sonderausbildungen für Spezial-, Lehr- und Führungsaufgaben etc waren Eckpunkte eines modernen Berufsgesetzes für die Pflege.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.