Im Zuge der - nur bedingt gelungenen - Regelung der "24-Stunden-Betreuung" ist es auch zu Änderungen der Eigenleistungen und Kostenersätze bei der Unterbringung in Heimen gekommen. Diese Bestimmungen finden sich nach wie vor in der Sozialhilfe und sind von deren Grundprinzip "Subsidiarität" geprägt. Die nachfolgende Übersicht zeigt, dass es hier zum einen große Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern und zum anderen Benachteiligungen gegenüber jenen Personen gibt, die Leistungen der "24-Stunden-Betreuung" zu Hause in Anspruch nehmen (können).