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Maßnahmen des mitverantwortlichen Tätigkeitsbereichs (§ 15 GuKG)

GuKG, Arbeitsrecht & AnstaltenrechtChecklisteAufsatzMag. Dr. Christian GepartÖZPR 2010/5ÖZPR 2010, 7 - 8 Heft 1 v. 1.1.2010

Der mitverantwortliche Tätigkeitsbereich des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege umfasst die Durchführung diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen nach ärztlicher Anordnung (§ 15 Abs 1 GuKG).

Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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