Der dreißigste Jahrestag der „Bosman“-Entscheidung des EuGH (15.12.1995) ist nicht nur Anlass, sich mit dem unerreichten kartellrechtlichen Potential dieses Rechtsstreits vor dem Hintergrund der doch gewählten ausschließlichen freizügigkeitsrechtlichen Verankerung zu befassen. Das Jubiläum bietet zugleich den Anlass einer Würdigung der Lebensleistung von RA Luc Misson (1952–2025), dem Prozessbevollmächtigten des belgischen Profifußballers Jean-Marc Bosman. Diese Würdigung setzt sich aus einer Übersicht über die von Misson geführten Verfahren insbesondere vor „Bosman“, aus einer Bestandsaufnahme zum Urteil sowie aus einer Rückbesinnung auf den bisherigen Meinungsstand im Schrifttum zusammen und zeigt insbesondere, welch eine solide Kompetenz Misson bis dahin im EG-Freizügigkeitsrecht aufgebaut hat, eher er diese im Rahmen des bislang wichtigsten Verfahrens des EG/EU-Sportrechts erfolgreich einsetzen konnte. Freilich wurde die Sache ausschließlich aufgrund der Grundsätze und Vorgaben des Freizügigkeitsrechts entschieden, wohingegen eine Einbeziehung des Kartellrechts nicht zustande kam.

