Zum Inhalt des vorliegenden Heftes:
Michael Brand (Brand Rechtsanwälte) analysiert das 2024 zur Eindämmung hoher Energiekosten erlassene „Bundesgesetz zur Abmilderung von Krisenfolgen und zur Verbesserung der Marktbedingungen im Falle von marktbeherrschenden Energieversorgern“. Dieses nur zwei Paragraphen umfassende Gesetz verbietet es Energieversorgungsunternehmen, auf einem Markt, auf dem es alleine oder zusammen mit anderen Energieversorgungsunternehmen eine marktbeherrschende Stellung iSd § 4 KartG 2005 hat, diese Stellung zu missbrauchen, wobei ein Zuwiderhandeln gegen dieses Verbot als ein Zuwiderhandeln gegen das Missbrauchsverbot nach § 5 KartG 2005 gilt.

