UStG 1994: §§ 6, 12
BAO: § 200 Abs 1
Ein Vorsteuerabzug ist zu verweigern, wenn der Steuerpflichtige wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich mit seinem Erwerb an einem Umsatz beteiligt, der in eine Mehrwertsteuerhinterziehung einbezogen war.
UStG 1994: §§ 6, 12
BAO: § 200 Abs 1
Ein Vorsteuerabzug ist zu verweigern, wenn der Steuerpflichtige wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich mit seinem Erwerb an einem Umsatz beteiligt, der in eine Mehrwertsteuerhinterziehung einbezogen war.