EStG 1988: § 34 Abs 6, § 35
Die Geltendmachung tatsächlicher Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt kommt nicht in Betracht, wenn weder Pflegegeld bezogen wird, noch eine amtliche Bescheinigung gem § 35 Abs 2 EStG 1988 zum Nachweis einer Behinderung vorgelegt werden kann.