EStG 1988: § 67 Abs 6
FLAG: § 41 Abs 4 lit b
Ist es anlässlich eines Arbeitgeberwechsels innerhalb des Konzerns - aufgrund der unterschiedlichen Tätigkeitsfelder, der anderen Rahmenbedingungen wie Arbeitszeiten, Konkurrenzverbote, etc und der Übernahme der bisherigen Dienstverhältnisse nur hinsichtlich der Vordienstzeiten - zur Beendigung der Dienstverhältnisse und zum Neuabschluss von Dienstverträgen gekommen, so sind die Anwendungsvoraussetzungen des § 67 Abs 6 EStG 1988 für die begünstigte Besteuerung auf Ebene des vormaligen Konzernarbeitgebers, der die freiwilligen Abfertigungen zur Auszahlung gebracht hat, erfüllt.