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Zulassung einer Revision durch das BFG - Bezugnahme erforderlich

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2025/34ÖStZB 2025, 102 Heft 4 v. 28.2.2025

B-VG: Art 133 Abs 4

VwGG: § 28 Abs 3

Wird auf die vom BFG als grundsätzlich erachteten Rechtsfragen in der Revision nicht Bezug genommen, ist auf diese vom VwGH auch nicht einzugehen.

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