B-VG: Art 133 Abs 4
VwGG: § 28 Abs 3
Wird auf die vom BFG als grundsätzlich erachteten Rechtsfragen in der Revision nicht Bezug genommen, ist auf diese vom VwGH auch nicht einzugehen.
B-VG: Art 133 Abs 4
VwGG: § 28 Abs 3
Wird auf die vom BFG als grundsätzlich erachteten Rechtsfragen in der Revision nicht Bezug genommen, ist auf diese vom VwGH auch nicht einzugehen.