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Kein Vorsteuerabzug für Schein- bzw Deckungsrechnungen

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2025/32ÖStZB 2025, 95 Heft 4 v. 28.2.2025

UStG: § 12

Die materiellen Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug liegen nicht vor, wenn es sich bei den betreffenden Rechnungen um Schein- bzw Deckungsrechnungen handelt und die jeweiligen Rechnungsaussteller die darin ausgewiesenen Leistungen nicht erbracht haben, sondern diese vielmehr von " Schwarzarbeitern " erbracht wurden.

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