UStG: § 12
Die materiellen Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug liegen nicht vor, wenn es sich bei den betreffenden Rechnungen um Schein- bzw Deckungsrechnungen handelt und die jeweiligen Rechnungsaussteller die darin ausgewiesenen Leistungen nicht erbracht haben, sondern diese vielmehr von " Schwarzarbeitern " erbracht wurden.