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Verlängerung der Verjährung durch Vorsteuererstattungsbescheid

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2025/21ÖStZB 2025, 59 Heft 3 v. 17.2.2025

BAO: § 209 Abs 1

Die Erlassung eines erstmaligen Vorsteuererstattungsbescheides stellt eine Verlängerungshandlung iSd § 209 Abs 1 BAO dar. Ein Vorsteuerüberhang stellt nämlich einen " negativen Abgabenspruch " dar, für den dieselben Regelungen - etwa auch hinsichtlich des Entstehens des Abgabenanspruchs - gelten wie für die Abgabenschuld.

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