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Wetterderivate als Betriebsvermögen

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2025/14ÖStZB 2025, 46 Heft 3 v. 17.2.2025

EStG 1988 § 4 Abs 1

Alle Wirtschaftsgüter, die objektiv erkennbar dem Betrieb zu dienen bestimmt sind, gehören zum notwendigen Betriebsvermögen. Dabei sind die Zweckbestimmung des Wirtschaftsgutes, die Besonderheiten des Betriebes und des Berufszweiges des Abgabepflichtigen sowie die Verkehrsauffassung maßgebend.

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