UStG 1994: § 11 Abs 12, § 17 Abs 2 Z 1
BAO: § 22
Ist die alleinvertretungsbefugte Geschäftsführerin der Rechnungsempfänger (hier: diverse GmbH´s) zugleich auch die Lebensgefährtin des Rechnungsausstellers und ist dem Rechnungsaussteller zudem das Recht eingeräumt, die Geschäftsanteile an den Gesellschaften jederzeit durch Ausübung einer Option (gegen Leistung des Nominalbetrags der Stammeinlage) zu erwerben, so ist zwischen dem Rechnungsaussteller und den Rechnungsempfängern ein Naheverhältnis gegeben. Die Geschäfte könnten daher nur dann steuerlich anerkannt werden, wenn sie den Erfordernissen der Angehörigenjudikatur Genüge täten.