Mehrwertsteuer
RL 2006/112/EG (MWStSystRL): Art 30a
Im Ausgangsverfahren strittig war die Einstufung als Mehrzweck-Gutschein iSd § 30a MWStSystRL. In einer Stadt war es möglich, eine (Eintritts-)Karte zu erwerben, die den Zugang zu unterschiedlichen touristischen Dienstleistungen ermöglichte. Einige dieser Dienstleistungen unterliegen der MWSt mit einem Steuersatz von 6 % bis 25 %, während andere von der MWSt befreit sind.