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(Eintritts-)Karte für touristische Dienstleistungen mit unterschiedlichen Steuersätzen als "Mehrzweck-Gutschein"

Erkenntnisse des EuGHBearbeiterin: Mag. Andrea Ebner, BundesfinanzgerichtÖStZB 2024/53ÖStZB 2024, 210 Heft 8 v. 29.4.2024

Mehrwertsteuer

RL 2006/112/EG (MWStSystRL): Art 30a

Im Ausgangsverfahren strittig war die Einstufung als Mehrzweck-Gutschein iSd § 30a MWStSystRL. In einer Stadt war es möglich, eine (Eintritts-)Karte zu erwerben, die den Zugang zu unterschiedlichen touristischen Dienstleistungen ermöglichte. Einige dieser Dienstleistungen unterliegen der MWSt mit einem Steuersatz von 6 % bis 25 %, während andere von der MWSt befreit sind.

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