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Ort der Einfuhr eines in einem Drittland zugelassenen Transportmittels, das unter Verstoß gegen das Zollrecht in die Europäische Union verbracht wird

Erkenntnisse des EuGHBearbeiterin: Mag. Andrea Ebner, BundesfinanzgerichtÖStZB 2024/51ÖStZB 2024, 199 Heft 7 v. 15.4.2024

Mehrwertsteuer

RL 2006/112/EG (MWStSystRL): Art 30 und Art 60

Im Ausgangsverfahren fuhr R. T., als er sich im März 2019 von Georgien nach Deutschland begab, mit seinem Auto über Bulgarien, Serbien, Ungarn und Österreich. R. T. hat seinen Wohnsitz in Deutschland, wo er dieses Fahrzeug von März 2019 bis mindestens Oktober 2020 benutzte. Fraglich war, ob der mehrwertsteuerrechtliche Ort der Einfuhr eines in einem Drittstaat zugelassenen Fahr-

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