Ertragsteuern
RL 90/435/EWG (Mutter-Tochter-RL): Art 4, Art 7 Abs 2
Im Ausgangsverfahren sah eine nationale Regelung vor, dass eine Muttergesellschaft bei der Weiterausschüttung von durch ihre Tochtergesellschaften an sie ausgeschütteten Gewinnen an ihre Anteilseigner einen Steuervorabzug schuldet, der zur Gewährung einer Steuergutschrift führt, wenn diese Gewinne nicht mit dem allgemeinen Satz der KSt besteuert wurden. Eine solche Regelung ist nicht mit der Mutter-Tochter-RL vereinbar, sofern die aufgrund dieses Vorabzugs geschuldeten Beträge über die in Art 4 Abs 2 dieser Richtlinie vorgesehene Obergrenze von 5 % hinausgehen. Eine solche Regelung fällt nicht unter Art 7 Abs 2 RL 90/435/EWG .