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Elektronische Zustellung in DataBox

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2024/209ÖStZB 2024, 708 Heft 24 v. 18.12.2024

BAO: § 98 Abs 2

Gemäß § 98 Abs 2 BAO gelten elektronisch zugestellte Dokumente als zugestellt, sobald sie in den elektronischen Verfügungsbereich des Empfängers gelangt sind. Voraussetzung für die Wirksamkeit dieser Zustellung ist, dass der Empfänger Zugang zu diesem Speicherbereich hat.

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