UStG: § 11 Abs 14, § 12 Abs 1 Z 1, Art 1
Der Vorsteuerabzug ist - auch bei Vorliegen der materiellen Voraussetzungen - zu versagen, wenn der Steuerpflichtige wusste oder hätte wissen müssen, dass er mit seinem Erwerb an einem Umsatz teilnahm, der in eine Mehrwertsteuerhinterziehung einbezogen war.