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Kein Vorsteuerabzug bei Wissen-Müssen von Umsatzsteuerbetrug

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2024/206ÖStZB 2024, 698 Heft 24 v. 18.12.2024

UStG: § 11 Abs 14, § 12 Abs 1 Z 1, Art 1

Der Vorsteuerabzug ist - auch bei Vorliegen der materiellen Voraussetzungen - zu versagen, wenn der Steuerpflichtige wusste oder hätte wissen müssen, dass er mit seinem Erwerb an einem Umsatz teilnahm, der in eine Mehrwertsteuerhinterziehung einbezogen war.

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