EStG 1988: § 2 Abs 3, § 4 Abs 4, § 16
LVO: § 1 Abs 1 und Abs 3
Übt eine Steuerpflichtige sowohl eine selbstständige Tätigkeit als bildende Künstlerin als auch eine nichtselbstständige Tätigkeit als Professorin an einer Kunstuniversität aus und stehen die von ihr angeschafften Arbeitsmittel (Bibliothek, Archiv, Fotoapparate) - im Rahmen ihrer Lehrtätigkeit - auch den Studierenden zur Verfügung, so indiziert dies einen Veranlassungszusammenhang zwischen diesen Aufwendungen und der nichtselbstständigen Tätigkeit. Die Aufwendungen sind daher nicht ausschließlich der selbstständigen künstlerischen Tätigkeit zuzuordnen.