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Umsatzsteuerberichtigung iZm Verkauf einer Forderung unter dem Nennwert

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2024/177ÖStZB 2024, 612 Heft 21 v. 4.11.2024

UStG: § 16

Eine Rechnungsberichtigung nach § 16 UStG 1994 ist für jenen Veranlagungszeitraum vorzunehmen, in dem die zur Berichtigung Anlass gebende Änderung (hier: Uneinbringlichkeit einer Forderung) eingetreten ist. Eine im Veranlagungszeitraum des Eintritts der Änderung unterlassene Berichtigung kann nicht in einem späteren Zeitraum nachgeholt werden.

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