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Aufhebung des Wiederaufnahmebescheides (samt Gegenstandloserklärung der Beschwerde gegen den neuen Sachbescheid) durch das BFG - Bekämpfung der Gegenstandloserklärung

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2024/173ÖStZB 2024, 595 Heft 20 v. 21.10.2024

BAO: § 303

VwGG: § 42 Abs 2 Z 1

Gibt das BFG einer gegen den die Wiederaufnahme verfügenden Bescheid gerichteten Beschwerde Folge und erklärte es - gestützt darauf - die gegen die neue Sachentscheidung gerichtete Bescheidbeschwerde als gegenstandslos, so ist es nicht erforderlich - neben der vom BFG ausgesprochenen Aufhebung der Entscheidung über die Wiederaufnahme - auch die Gegenstandsloserklärung des BFG betreffend die Beschwerde zum neuen Sachbescheid zu bekämpfen, da diese zweitgenannte Entscheidung mit der Aufhebung der erstgenannten Entscheidung aus dem Rechtsbestand beseitigt wird.

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