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Insolvenzverwalter als gesetzlicher Vertreter des Schuldners

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2024/169ÖStZB 2024, 585 Heft 20 v. 21.10.2024

BAO: § 80

IO: § 2, § 114

Eine nach Konkurseröffnung an den Schuldner gerichtete Erledigung geht ins Leere; sie entfaltet weder eine Wirkung für den Schuldner noch für den Insolvenzverwalter.

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