KStG 1988: § 7, § 8
DBA-Liechtenstein: Art 9 lit b
Für die Frage der steuerlichen Anerkennung der Leistungsbeziehung einer österreichischen GmbH zu einer liechtensteinischen AG ist von der Maßgeblichkeit eines Fremdvergleichs auszugehen, wenn der (einzige familienfremde) Gesellschafter der österreichischen GmbH einerseits ein langjähriger Freund der restlichen Gesellschafter und andererseits zugleich Alleinaktionär der liechtensteinischen AG ist. Aufgrund dieser Beteiligungsverhältnisse liegen daher verbundene Unternehmen vor.