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Überhöhte Deckungsrechnungen von Scheinunternehmen - verdeckte Ausschüttung

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2024/166ÖStZB 2024, 578 Heft 20 v. 21.10.2024

KStG 1988: § 8 Abs 2

EStG 1988: § 95

Beschäftigt eine GmbH Subunternehmen, handelt es sich bei diesen Subunternehmen jedoch um Scheinunternehmen, die keine tatsächliche Leistungen erbringen, so sind die von Ihnen ausgestellten Rechnungen als Scheinrechnungen bzw überhöhte Deckungsrechnungen zu qualifizieren.

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