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Wiederaufnahme des Verfahrens - Benennung des Wiederaufnahmegrundes

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2024/158ÖStZB 2024, 550 Heft 19 v. 7.10.2024

BAO: § 303

Das Finanzamt kann zur Begründung des Wiederaufnahmebescheides auch auf den Betriebsprüfungsbericht oder die Niederschrift verweisen. Im Zusammenhang mit einer Wiederaufnahme des Verfahrens lässt der in einem Betriebsprüfungsbericht gegebene Hinweis auf einzelne Textziffern im Regelfall den Schluss zu, dass das Finanzamt die Wiederaufnahme auf den Neuerungstatbestand (§ 303 Abs 1 lit b BAO) gestützt hat.

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