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Kein Eigenanspruch auf Familienbeihilfe bei Unterkunft in Sozialverein

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2024/141ÖStZB 2024, 504 Heft 18 v. 23.9.2024

FLAG: § 6 Abs 5

In Fällen, in denen der Unterhalt einer Person durch die Unterbringung in Anstaltspflege oder einem Heim durch die öffentliche Hand sichergestellt ist, soll kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestehen, wobei es nicht auf die Art der Unterbringung ankommt (Bezeichnung als Anstalt oder Heim), sondern ausschließlich auf die gänzliche Kostentragung durch die öffentliche Hand.

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