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Durch Kreditinstitut mit verschiedenen Kunden abgeschlossene Kreditunterbeteiligungen - KESt

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2024/139ÖStZB 2024, 499 Heft 18 v. 23.9.2024

EStG 1988: § 27 Abs 1 Z 2, § 93 Abs 2 Z 2 und Z 3 lit a idF BGBl I 2010/111

UGB: § 179

Vereinbart ein Kreditinstitut im Wege von Unterbeteiligungsverträgen mit diversen Investoren (hier: im wesentlichen Körperschaften öffentlichen Rechts) eine anteilige stille Forderungsübernahme von Kreditforderungen aus Kreditverträgen, die das Kreditinstitut mit verschiedenen Kreditnehmern (mit einer sehr guten Bonität) abgeschlossen hat, so hat es Kapitalertragsteuer für die Zinserträge der Investoren abzuführen.

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