BAO: § 208 Abs 1 lit d, § 209 Abs 4
Erwachsen vorläufige Feststellungsbescheide unbekämpft in Rechtskraft, werden auch die Abgabenbescheide - aufgrund der Durchschlagswirkung vorläufiger Feststellungsbescheide - von deren Vorläufigkeit erfasst und es ist von einer Ungewissheit iSd § 200 BAO auszugehen, selbst wenn tatsächlich eine solche Ungewissheit nicht bestanden hat (hier: Rechtsmittel gegen Nichtbescheid).