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Verpachtung eines Hotels - keine Gebührenbefreiung

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2024/123ÖStZB 2024, 447 Heft 15 und 16 v. 5.8.2024

GebG: § 33 TP 5 Abs 4 Z 1

Die Verpachtung eines Hotels an einen Unternehmer zwecks Führung des Hotelbetriebs stellt keinen " Vertrag über die Miete von Wohnraum" dar, der nach § 33 TP 5 Abs 4 Z 1 GebG von der Gebührenpflicht befreit wäre. § 33 TP 5 Abs 4 Z 1 GebG nimmt nämlich nicht Bestandverträge - also auch Pachtverträge - im Generellen, sondern explizit (nur) "Verträge über die Miete von Wohnraum" von der Gebührenpflicht aus.

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