KStG 1988: § 12 Abs 3 Z 2
EStG 1988: § 6 Z 2 lit a
Liegen Leistungen des Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft zur Verlustabdeckung vor, kann es - für den Fall, dass die Voraussetzungen für eine Teilwertabschreibung vorliegen - nach Aktivierung der Verlustabdeckungszuschüsse auf dem Beteiligungskonto zu einem abzugsfähigen Aufwand schon bei der Bilanzierung des Zuwendungsjahres kommen.