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Land- und Forstwirtschaft - Vorliegen von Liebhaberei

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2024/116ÖStZB 2024, 431 Heft 15 und 16 v. 5.8.2024

EStG 1988: § 2 Abs 3

LVO: § 1 Abs 2

Eine bewirtschaftete landwirtschaftliche Fläche, die mehr als 16 ha umfasst, kann nicht mehr als Kleinlandwirtschaft angesehen werden, weshalb deren Bewirtschaftung - abstrakt nach der Verkehrsauffassung - keine Betätigung mit Annahme von Liebhaberei darstellt, die unter § 1 Abs 2 LVO subsumiert werden kann. Die ausgeübte land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit ist diesfalls unter § 1 Abs 1 LVO zu subsumieren. Ob eine solche Betätigung durch die Absicht veranlasst ist, einen Gesamtgewinn (Gesamtüberschuss) zu erzielen, obwohl dabei Verluste anfallen, ist insb anhand der in § 2 Abs 1 LVO aufgezählten Umstände zu beurteilen.

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