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Außergewöhnliche Belastungen - keine Wiederaufnahme wegen nachträglich ausgestelltem Behindertenausweis

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2024/115ÖStZB 2024, 425 Heft 14 v. 15.7.2024

BAO: § 303 Abs 1 lit b

EStG 1988: § 34 iVm § 35

Neue Befundergebnisse können einen Wiederaufnahmegrund darstellen, geänderte Schlussfolgerungen aus den bisherigen Befunden hingegen nicht.

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