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Ort der Geschäftsleitung einer deutschen GmbH mit österreichischem Geschäftsführer

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2024/112ÖStZB 2024, 420 Heft 14 v. 15.7.2024

BAO: § 29, § 31

Der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung ist dort, wo der für die Geschäftsführung entscheidende Wille gebildet wird, somit die für die Führung des Unternehmens notwendigen und wichtigen Maßnahmen getroffen werden. Entscheidend ist das Gesamtbild der Verhältnisse in organisatorischer Hinsicht.

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